Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB und Lizenzbedingungen
Allgemeines
a) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
b) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
Vertragsschluss
a) Die Preisangaben in unseren Katalogen, Preislisten, Anzeigen, Newslettern oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind. Ausnahme ist, wenn auf der Webseite Produkte mit 0,00 € stehen. Dieser Preis gilt nicht als verbindlich.
b) Bei telefonischer Bestellung haften wir nicht für Falschlieferungen. Werden Handelswaren aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
c) Bestellungen, an die der Käufer mindestens zwei Wochen gebunden ist, werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung binnen zwei Wochen nach Bestellung.
d) Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Maß-, Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig.
e) An Kostenvoranschlägen, Angeboten und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Käufer ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.
f) Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet.
g) Jede Art von Beschreibung, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Preislisten und Werbungen, sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar. Mündliche Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
h) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
Preise- und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten. Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog oder sonstigen Publikationen wird nicht gehaftet.
b) Die Zahlung ist bei Übergabe fällig. Sie hat jedoch spätestens acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
c) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist –- mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetz-lichen Regeln.
d) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
e) Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen eines Konzernunternehmens des Käufers ist in jedem Fall ausgeschlossen.
f) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen.
Lieferung, Annahmeverzug
a) Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht. Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei Teilerfüllung von nicht erfüllten Teilen des Vertrages. Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
b) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
c) Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser beträgt 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Den Vertragspartnern bleibt vorbehalten, einen höheren bzw. Niedrigeren Schaden geltend zu machen.
d) Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt, am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.
f) Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Käufer als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung sei entfallen.
Versand, Gefahrübergang, Verpackung
a) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege können wir nicht über-nehmen. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
Wir behalten uns Teillieferung vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand erfolgt – wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – nur per Nachnahme oder Vorauskasse.
b) Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zu Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.
c) Transport- und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – mit Ausnahme von Paletten nicht von uns zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.
Widerrufsrecht und Rückgaberecht
a) Ihnen steht ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu (§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch). Danach können Sie ohne jegliche Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen von einem nach diesen AGB geschlossenen Vertrag Abstand nehmen. Die Frist beginnt, sobald die bestellte Ware bei ihnen eingegangen ist. Zur Fristwahrung reicht die Rücksendung der Ware aus, aber auch eine schriftliche Erklärung von Ihnen oder eine Erklärung, die auf einem anderen dauerhaften Datenträger verkörpert ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. der Erklärung an die Adresse: Fa.Stylinghouse c/oThomas Naujoks Kokträsk 6 , 93070 Mala, Schweden.
b) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in gebrauchtem oder verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die Wertersatzpflicht besteht nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache innerhalb der Widerrufsfrist nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
c) Für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache entstandene Wertminderung muss durch sie Ersatz geleistet werden.
d) Wir tragen die Rücksendungskosten im Falle des Widerrufs und der Rückgabe nach vorstehendem Absatz a) erst, wenn der Kaufpreis der einzelnen zurückgegebenen Ware € 40 ,- übersteigt, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Allerdings tragen wir die Rücksendekosten nicht, wenn unsere Ware nach ausgeübten Widerrufsrecht zurückgesandt wird und zum Zeitpunkt des Widerrufs der Kaufpreis noch nicht bezahlt war.
e) Für Ware, die außerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist zurückgesandt wird, übernimmt die Fa. Stylinghouse.eu weder die Rücksendekosten, noch die Haftung für Verlust oder Beschädigung.
Warenrücknahmen und Rücklieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden.
Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts aber mindestens 15,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
Gewährleistung
a) Produkte, die bereits Einbauspuren aufweisen sind bei optisch erkennbaren Mängeln wie z.B. Bruch oder Kratzer von der Reklamation ausgeschlossen. Gleiches gilt für Produkte mit abgelöstem Sicherheitssiegel. Sollte das Produkt nach dem Einbau fehlerhaft sein, so muss der Einbaunachweis der Fachwerkstatt vorliegen um entsprechenden Ersatz leisten zu können. Es wird keine Haftung für privat eingebaute Teile übernommen, dh. Bei Selbsteinbau verlieren Sie Ihren Gewährleistungsanspruch.
b) Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind – sofern dieser Unternehmer ist – vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
d) Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für uns unzumutbar, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
e) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
g) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport- und Materialkosten zu tragen.
h) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.
i) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung aufgehoben.
j) Nach telefonischer Absprache mit uns darf die Sendung nur frei an uns zurückgeschickt werden.
.haftung aus anderem rechtsgrund
a) Eine über die unter Ziffer 7. verankerte Haftung hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
b) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Unternehmerrückgriff
a) Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer von uns seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
b) Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport- und Materialkosten.
c) Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.
d) Die Pflicht des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.
Eigentumsvorbehalt
a) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat uns der Käufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
c) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegen-standes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
d) Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Veränderte Verhältnisse beim Käufer
a) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig stellen, Wechsel auf Kosten der Käufers zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.
b) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
Datenschutz
a) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
a) Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist Mala.
b) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des Königreichs Schweden. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Mala, Januar 2010
Allgemeines
a) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns als Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
b) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
Vertragsschluss
a) Die Preisangaben in unseren Katalogen, Preislisten, Anzeigen, Newslettern oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind. Ausnahme ist, wenn auf der Webseite Produkte mit 0,00 € stehen. Dieser Preis gilt nicht als verbindlich.
b) Bei telefonischer Bestellung haften wir nicht für Falschlieferungen. Werden Handelswaren aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die Auftragsbestätigung wird Bestandteil des Vertrages. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung nach deren Erhalt unverzüglich auf ihre sachliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
c) Bestellungen, an die der Käufer mindestens zwei Wochen gebunden ist, werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung binnen zwei Wochen nach Bestellung.
d) Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Maß-, Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig.
e) An Kostenvoranschlägen, Angeboten und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Käufer ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen.
f) Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dies gilt allein für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird ggf. unverzüglich zurück erstattet.
g) Jede Art von Beschreibung, Gewichts- und/oder Mengenangaben, namentlich in Katalogen, Preislisten und Werbungen, sind lediglich Richt- bzw. Näherungswerte. Sie stellen keine verbindlichen Beschaffenheitsangaben dar. Mündliche Angaben zur Beschaffenheit sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
h) Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Zulieferer zur Bezeichnung der Bestellung oder des Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.
Preise- und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten. Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog oder sonstigen Publikationen wird nicht gehaftet.
b) Die Zahlung ist bei Übergabe fällig. Sie hat jedoch spätestens acht Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige und Aushändigung der Rechnung zu erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
c) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist –- mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetz-lichen Regeln.
d) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
e) Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen eines Konzernunternehmens des Käufers ist in jedem Fall ausgeschlossen.
f) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend eingetretener Kostensteigerungen aufgrund von Zulieferverträgen, Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, so ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag nach Maßgabe des § 313 Abs. 3 BGB zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers wird für diesen Fall ausgeschlossen.
Lieferung, Annahmeverzug
a) Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht. Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach Fristablauf kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bei Teilerfüllung von nicht erfüllten Teilen des Vertrages. Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
b) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
c) Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen. Dieser beträgt 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises. Den Vertragspartnern bleibt vorbehalten, einen höheren bzw. Niedrigeren Schaden geltend zu machen.
d) Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware sind wir berechtigt, am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
e) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.
f) Sofern der Kaufvertrag ein Fixgeschäft (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; § 376 HGB) darstellt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Käufer als Folge des von uns zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist geltend zu machen, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung sei entfallen.
Versand, Gefahrübergang, Verpackung
a) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege können wir nicht über-nehmen. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
Wir behalten uns Teillieferung vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand erfolgt – wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart – nur per Nachnahme oder Vorauskasse.
b) Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zu Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.
c) Transport- und sonstige Verpackungen werden – sofern nicht anders vereinbart – mit Ausnahme von Paletten nicht von uns zurückgenommen. Der Käufer ist zur Entsorgung der Verpackung eigenständig verantwortlich.
Widerrufsrecht und Rückgaberecht
a) Ihnen steht ein Widerrufsrecht und Rückgaberecht zu (§ 355 Bürgerliches Gesetzbuch). Danach können Sie ohne jegliche Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen von einem nach diesen AGB geschlossenen Vertrag Abstand nehmen. Die Frist beginnt, sobald die bestellte Ware bei ihnen eingegangen ist. Zur Fristwahrung reicht die Rücksendung der Ware aus, aber auch eine schriftliche Erklärung von Ihnen oder eine Erklärung, die auf einem anderen dauerhaften Datenträger verkörpert ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware bzw. der Erklärung an die Adresse: Fa.Stylinghouse c/oThomas Naujoks Kokträsk 6 , 93070 Mala, Schweden.
b) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in gebrauchtem oder verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die Wertersatzpflicht besteht nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache innerhalb der Widerrufsfrist nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
c) Für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache entstandene Wertminderung muss durch sie Ersatz geleistet werden.
d) Wir tragen die Rücksendungskosten im Falle des Widerrufs und der Rückgabe nach vorstehendem Absatz a) erst, wenn der Kaufpreis der einzelnen zurückgegebenen Ware € 40 ,- übersteigt, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Allerdings tragen wir die Rücksendekosten nicht, wenn unsere Ware nach ausgeübten Widerrufsrecht zurückgesandt wird und zum Zeitpunkt des Widerrufs der Kaufpreis noch nicht bezahlt war.
e) Für Ware, die außerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist zurückgesandt wird, übernimmt die Fa. Stylinghouse.eu weder die Rücksendekosten, noch die Haftung für Verlust oder Beschädigung.
Warenrücknahmen und Rücklieferungen
Grundsätzlich ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden.
Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts aber mindestens 15,00 EUR in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
Gewährleistung
a) Produkte, die bereits Einbauspuren aufweisen sind bei optisch erkennbaren Mängeln wie z.B. Bruch oder Kratzer von der Reklamation ausgeschlossen. Gleiches gilt für Produkte mit abgelöstem Sicherheitssiegel. Sollte das Produkt nach dem Einbau fehlerhaft sein, so muss der Einbaunachweis der Fachwerkstatt vorliegen um entsprechenden Ersatz leisten zu können. Es wird keine Haftung für privat eingebaute Teile übernommen, dh. Bei Selbsteinbau verlieren Sie Ihren Gewährleistungsanspruch.
b) Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind – sofern dieser Unternehmer ist – vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
c) Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
d) Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für uns unzumutbar, wenn der von uns nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung.
e) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Sache. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
f) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung – im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
g) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport- und Materialkosten zu tragen.
h) Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schäden, die bei der Fehlerbeseitigung oder dem Austausch von Produkten im Rahmen der Mängelhaftung eintreten können.
i) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.
Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung aufgehoben.
j) Nach telefonischer Absprache mit uns darf die Sendung nur frei an uns zurückgeschickt werden.
.haftung aus anderem rechtsgrund
a) Eine über die unter Ziffer 7. verankerte Haftung hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB.
b) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Unternehmerrückgriff
a) Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer von uns seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
b) Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport- und Materialkosten.
c) Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.
d) Die Pflicht des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.
Eigentumsvorbehalt
a) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
b) Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat uns der Käufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
c) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegen-standes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
d) Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Veränderte Verhältnisse beim Käufer
a) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig stellen, Wechsel auf Kosten der Käufers zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.
b) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
Datenschutz
a) Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.
Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl
a) Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist Mala.
b) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht des Königreichs Schweden. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
c) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Mala, Januar 2010






